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   VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09.WI(V)   

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VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09.WI(V) (https://dejure.org/2009,28842)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.05.2009 - 6 K 168/09.WI(V) (https://dejure.org/2009,28842)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 6 K 168/09.WI(V) (https://dejure.org/2009,28842)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 13.02.2009 - 6 L 93/09

    Anspruch auf Löschung von Daten aus dem Schengener-Informations-System -SIS

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13.02.2009 (Az.: 6 L 93/09.WI) vollinhaltlich Bezug genommen.

    Sie war auch zum Zeitpunkt der Klageerhebung begründet, wie sich aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13.02.2009 (Az.: 6 L 93/09) ergibt.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Hinzu kam, dass die hier getroffenen Regelungen des BKA-Gesetzes nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Entscheidung Volkszählungsgesetz zum vom 15.12.1983 - Az. 1 BvR 209/83 u. a. -, E 65, 1 ff.; NJW 1984, 419 ff.) entsprachen.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    An die Stelle des durch den ursprünglichen Klageantrag bestimmten bisherigen Streitgegenstandes tritt der Streit über die Behauptung des Klägers, seinem Klagebegehren sei durch ein nachträgliches Ereignis die Grundlage entzogen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, Az.: 9 C 61.88 -, Rdnr. 9 nach Juris).
  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Zuletzt stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 22.06.1995 (Az.: 6 UE 1668/92 und 6 UE 152/92) unter Bestätigung der Erstentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus 1991 bzw. 1992 fest, dass das BKA-Gesetz damaliger Fassung lediglich Aufgabenzuweisung feststelle, nicht aber Normen enthalte, in denen die Voraussetzungen für die Befugnis zur Speicherung und die Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten geregelt sind.
  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Spätestens mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 22.10.1987 (Az.: M 17 K 86.625, RDV 1987, S. 88 f.) stand unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 9.07.1985, Az. Vf. 44 - VI/84, NJW 1986, 915 f.) fest, dass die Übergangsfrist zur Schaffung bereichsspezifischer Regelungen abgelaufen war.
  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 1668/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Zuletzt stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 22.06.1995 (Az.: 6 UE 1668/92 und 6 UE 152/92) unter Bestätigung der Erstentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus 1991 bzw. 1992 fest, dass das BKA-Gesetz damaliger Fassung lediglich Aufgabenzuweisung feststelle, nicht aber Normen enthalte, in denen die Voraussetzungen für die Befugnis zur Speicherung und die Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten geregelt sind.
  • VG München, 22.10.1987 - M 17 K 86.625

    Rechtsgrundlage für die Sammlung personenbezogener Daten nach den Ausführungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09
    Spätestens mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 22.10.1987 (Az.: M 17 K 86.625, RDV 1987, S. 88 f.) stand unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Entscheidung vom 9.07.1985, Az. Vf. 44 - VI/84, NJW 1986, 915 f.) fest, dass die Übergangsfrist zur Schaffung bereichsspezifischer Regelungen abgelaufen war.
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